„Wie aus einer aromatischen Frucht ein himmlischer Schnaps wird.“
In Deutschland benötigt man zum Brennen ein Brennrecht. Dieses erhält man für 50 Liter oder 300 Liter reinen Alkohol. Besitzer von Baum- oder Beerenobst ist es gestattet, als so genannter Stoffbesitzer, bis zu 50 Liter Reinalkohol in einer Brennerei brennen zu lassen.
Die Rohstoffe und ihre richtige Vergärung sind das wichtigste in der Brennerei. In unserer Brennerei werden außer Brennkirschen und Mirabellen, die geschüttelt werden, alle Früchte gepflückt, um weiterverarbeitet zu werden. Dadurch ist gewährleistet, dass die Früchte nicht verschmutzt sind, was einen positiven Einfluss auf die Qualität der Maische hat. Die Brennmaische wird in der Brennblase erhitzt. Dies kann durch Holz, Gas oder wie in unserem Fall, mit Öl erfolgen. Der Alkohol verdampft bei 78,3 °C, steigt auf und wird durch Abkühlung wieder flüssig.